Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die ein Gewerbe alleine betreibt. Diese Rechtsform ist eine der einfachsten und am häufigsten gewählten Formen des Unternehmertums, da sie unkompliziert in der Gründung und im Betrieb ist.
Eine Offene Gesellschaft (OG) ist eine Personengesellschaft, die in Österreich sehr verbreitet ist. Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt und solidarisch mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: einem Komplementär (Vollhafter) und mindestens einem Kommanditisten (Teilhafter). Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, während der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
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